Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. (Die Festlegung erfolgt erstmalig am 01. Juli 2006, danach alle drei Jahre zu diesem Stichtag, durch den Netzbetreiber).
Stromnetz
Mitteilungen über den Grundversorger zum 01.01.2019 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG:
Bezeichnung des Konzessionsgebiets |
Name des festgelegten Grundversorgers |
Walldürn (mit Ortsteilen) |
Stadtwerke Walldürn GmbH |
Erdgasnetz
Mitteilungen über den Grundversorger zum 01.01.2019 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG
Bezeichnung des Konzessionsgebiets |
Name des festgelegten Grundversorgers |
Walldürn (Kernstadt) |
Stadtwerke Walldürn GmbH |
Höpfingen |
Stadtwerke Walldürn GmbH |
Hardheim |
Stadtwerke Walldürn GmbH |
Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV
Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV
Das Gasnetz der Stadtwerke Walldürn GmbH ist dem Marktgebiet NetConnect Germany zugeordnet.
Streitbeilegungsverfahren
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Wir sind gesetzlich zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren im Bereich Elektrizität und Gas verpflichtet, im Bereich Wasser handelt es sich um eine freiwillige Teilnahme. Kontaktdaten: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 2757240-0, Fax: 030 2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.bfee-online.de